Lebensraum & Angeln
Kühle Bäche und kleine Flüsse mit Kiesgrund, Unterständen, Gumpen und abwechslungsreicher Strömung. Mit Fliege oder kleinem Kunstköder nur in freigegebenen Gewässerabschnitten und außerhalb der Schonzeit.
Fangvorschriften in Sachsen
- Mindestmaß
- 28 cm
- Schonzeit
- 1. Oktober bis 30. April
Die Angaben gelten für Sachsen. Örtliche Gewässerordnungen, Fanglimits, zusätzliche Schutzbestimmungen und aktuelle behördliche Verfügungen sind vor dem Angeln zu prüfen.
Fische werden von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen. Geschonte oder untermaßige Fische sind nach den geltenden Vorschriften zu behandeln. Angeln nur mit den erforderlichen Papieren und der gültigen Gewässererlaubnis.
Rechtsquelle: Sächsische Fischereiverordnung, § 2 und Anlage (Stand Oktober 2026).

